Zertifizierung und Prüfung
Ab dem 21. März 2021 müssen für alle Produkte mit Kontakt zu Trinkwasser gültige Konformitätsnachweise einer externen Zertifizierungsstelle vorliegen. Diese bestätigt die Übereinstimmung mit den nun geltenden Anforderungen der Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA). Damit kann zweifelsfrei und nachvollziehbar die trinkwasserhygienische Eignung bestätigt und der ausführende Installationsbetrieb seiner Verantwortung gerecht werden, eine einwandfreie Trinkwasserqualität durch Verwendung konformer Produkte zu gewährleisten.

Zertifizierung vom Hersteller – der Hersteller stellt den Antrag.


Die konkrete Bedeutung, wenn Sie Inhaber oder Betreiber einer Trinkwasser- oder Wasserversorgungsanlage im Sinne der Trinkwasserversorgung sind.
Die Anforderungen der neuen UBA-Bewertungsgrundlagen gelten nicht für bestehende Anlagen. Erst bei einer Neueinrichtung oder Instandhaltung der Anlage durch Reparatur oder Wartung, bei der Komponenten erneuert werden, gelten die neuen Bewertungsgrundlagen gem. TrinkwV. Diese sind seit dem 21. März 2021 gültig und haben Rechtsverbindlichkeit, da die zweijährige Übergangsfrist bereits abgelaufen ist.
Sind die verwendeten Materialien bereits zertifiziert und liegt eine Konformitätserklärung des Herstellers vor?

Kein Handlungsbedarf:
Lassen Sie sich die Konformitätserklärung des Herstellers aushändigen, wenn Ihnen diese noch nicht vorliegt.


Fragen Sie bei Ihrem Technischen Fachhändler oder beim Hersteller der Anlagenkomponenten nach und lassen Sie sich die gültige Konformitätserklärung zur Übereinstimmung des verwendeten Materials mit den Anforderungen der UBA aushändigen.



Der entsprechende Nachweis wird über Zertifizierungsstellen für das entsprechende Produkt oder Material erbracht. Die Zertifizierung ist allerdings nicht verpflichtend. Wenn der Hersteller alternativ eine Erklärung zur trinkwasserhygienischen Eignung des Produktes abgibt, haftet dafür der Hersteller beziehungsweise Anbieter des Produktes bei einer Nicht-Einhaltung der Qualitätsparameter.
Die Verwendung zugelassener Durchleitungselemente wird von den Behörden überprüft!
Sollten entgegen der Verordnung zum Beispiel Schläuche ohne Zulassung verwendet werden, kann es zur Verhängung von Bußgeldern oder dem sofortigen Entzug der Betriebsgenehmigung kommen. Betreiber mobiler Zuleitungssysteme sind daher aufgefordert, fachmännische Beratung in Anspruch zu nehmen und auf zulassungskonforme Durchleitungskomponenten umzurüsten.
Beachten Sie auch, dass Lebensmittelschläuche nicht als Trinkwasserschlauch verwendet werden dürfen.
Wann sind neue Prüfungen von Trinkwasserschläuchen erforderlich?
Die Anforderungen der UBA-Bewertungsgrundlagen gelten für Produkte, die im Rahmen einer Neuinstallation oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen neu eingebaut werden. Demnach müssen Prüfungen von neuen Trinkwasserschläuchen nach der neuen Verordnung sofort durchgeführt werden. Auch betroffen sind die Materialien, die für die Herstellung von Schläuchen erforderlich sind, sowie Kupplungen und Armaturen und die Schmier- und Hilfsmittel.
Wer haftet im Schadensfall?
Wenn auch nur ein Bestandteil der Installation nicht systemkonform ist, kann die gesamte Anlage als insgesamt unzulässig von den Prüfbehörden außer Betrieb gesetzt werden!
Trinkwasserschläuche, die bereits ein Zertifikat haben, dürfen aufgrund der Übergangsregel noch bis zum 21. März 2023 genutzt und vertrieben werden.
Für Schäden, die durch eine verordnungswidrige Anlage entstehen, haftet der Eigentümer der Installation (zum Beispiel in Gebäuden) oder der Veranstalter für die Qualität des Trinkwassers, und zwar ab der Übergabestelle bis zur Wasserentnahmestelle. Die Inhaber der Trinkwasser- oder Wasserversorgungsanlage haben zum Nachweis die aktuellen Konformitätserklärungen vorzuhalten.

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Kunststoffe
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Organische Beschichtungen
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Schmierstoffe
Alle Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, unterliegen der Trinkwasserverordnung des UBA.
Derzeit noch nicht betroffen von der neuen Bewertungsgrundlage: Silikone, Elastomere und thermoplastische Elastomere.
Komponenten, die aus verschiedenen Materialien bestehen.
Zusammengesetzte Produkte, beispielweise eine Schlaucharmatur, bestehen aus verschiedenen Materialien und Werkstoffen. Die Bauteile werden jeweils materialspezifisch beurteilt. Dabei ist zu beachten, dass nur Schlaucharmaturen und Kupplungen mit einer trinkwasserkonformen Messinglegierung oder aus Edelstahl verwendet werden.
Trinkwasserschläuche müssen sich schon äußerlich von anderen Schläuchen unterscheiden und sollten wie die Anschlussleitungen als Trinkwasserleitung gekennzeichnet werden. Um Verwechslungen oder gegenseitige Beeinflussungen zu vermeiden, müssen Trinkwasserleitungen von Abwasserleitungen getrennt verlegt werden.
Mögliche Verunreinigungen
Für die Bewertung der Ausgangsstoffe werden nicht nur die Reinsubstanzen, sondern auch die Verunreinigungen sowie mögliche Reaktions- und Abbauprodukte betrachtet.
