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Trinkwasserverordnung

Seit dem 21. März 2021 gilt, nach einer zweijährigen Übergangsfrist, die neue Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser, festgelegt durch das Umweltbundesamt (UBA).

Ihre Experten im Technischen Handel informieren Sie über die Änderungen und Auswirkungen – insbesondere auch im Hinblick auf eine zeitlich begrenzte mobile Trinkwasserversorgung.

Die deutsche Trinkwasserverordnung für Sicherheit bei der Trinkwasserversorgung

Die deutsche Trinkwasserverordnung bestimmt, dass Werkstoffe und Materialien, die Kontakt mit Trinkwasser haben, bei der Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen eine Reihe von Kriterien erfüllen müssen, die für die

  • Gewinnung

  • Aufbereitung

  • Verteilung

von Trinkwasser verwendet werden.

Zielsetzung der Trinkwasserverordnung:
  • Trinkwasser-Schutzkriterien zum Wohle unserer Gesundheit

  • Kein unmittelbarer oder mittelbarer Einfluss auf die menschliche Gesundheit

  • Keine nachteilige Veränderung von Geruch oder Geschmack des Wassers

  • Keine Abgabe von Stoffen in Mengen, die die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung überschreiten

  • Ausschließliche Verwendung von Materialien, die in den Positivlisten des UBA als geeignet eingestuft sind

Die aktuelle Trinkwasserverordnung und wesentliche Änderungen im Überblick

Verbindliche Regelung

Neu darin ist die verbindliche Regelung der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL), die zur Instandhaltung oder Neuerrichtung von Anlagen und für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser eingesetzt werden.

KTW-Leitlinien ohne Relevanz

Die früher relevanten Empfehlungen, wie die KTW- Leitlinie, die Beschichtungs- und die Schmierstoff-Leitlinien, haben nach einer zweijährigen Übergangsfrist seit dem 21. März 2021 keine Gültigkeit mehr. Dies gilt auch für die Prüfzeugnisse, die auf der Grundlage dieser Leitlinien erstellt wurden.

Pflichten der Inhaber von Trinkwasserinstallationen

Unternehmer und Inhaber von Trinkwasserinstallationen oder Wasserversorgungsanlagen, die beispielsweise Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, müssen selbstverantwortlich sicherstellen, dass in Trinkwasseranlagen nur noch solche Materialien eingebaut bzw. verbaut werden, die den Anforderungen der neuen Bewertungsgrundlage entsprechen.

Sie benötigen weitere Informationen? Fragen Sie Ihren Technischen Fachhändler oder besuchen Sie das Umweltbundesamt im Internet: https://www.umweltbundesamt.de/tags/trinkwasserverordnung


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