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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Dokumentation der Ermittlung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz oder bei einer Tätigkeit und die Festlegung von geeigneten Maßnahmen, um die Risiken auf ein Minimum zu reduzieren und so arbeitsbedingte Unfälle oder Erkrankungen möglichst zu verhindern. Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden. Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden. Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung bedeutet, dass die Beschäftigten einem potenziell höheren Risiko für Arbeitsunfälle ausgesetzt sind. Wenn Arbeitgeber die Pflicht bewusst verletzen und die Gefährdungsbeurteilung nicht vornehmen, kann gegen sie ein Bußgeld verhängt werden (§ 25 Abs. 2 ArbSchG).

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